Warum eine Aupair-Versicherung für Gastfamilie…
…und Aupair so wichtig ist!
Die Zeit mit Ihrem Au-Pair steht bevor. Das Zimmer ist hergerichtet, die Kinder freuen sich auf den Familienzuwachs. Doch es gibt noch einiges zu beachten, bevor Ihr Au-Pair bei Ihnen einziehen kann. So gibt es Versicherungen, die unabdinglich sind und bis dahin abgeschlossen sein sollten. Für ausländische Au-Pairs in Deutschland sind Sie als Gasteltern für diese Versicherungen zuständig.
Au-Pair-Aufenthalte in Deutschland sollten immer mit einer speziellen Reise-Krankenversicherung abgesichert werden. Dies gilt besonders, wenn man für den Aufenthalt ein Visum braucht. In diesem Fall ist für die Visum-Beantragung eine Au-Pair-Krankenversicherung vorzuweisen. Diese Versicherung deckt die medizinisch notwenigen Heilbehandlungen von Erkrankungen, Unfällen oder Verletzungen, die innerhalb der versicherten Zeit eintreten ab. Dazu zählen z.B. Behandlungen bei Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Ist Ihr Besuch für einen solchen Fall nicht versichert, kann diese Situation für Sie beide leicht existentiell bedrohlich werden. Warum auch für Sie? Sie als Gastgeber müssen sich bei der Beantragung des Visums für Ihre Gäste aus dem außereuropäischen Ausland in der Regel verpflichten, für alle entstehenden Folgekosten, die der Besuch verursacht, aufzukommen.
Durch die Reise-Haftpflichtversicherung, die Sie abschließen können/sollten, ist Ihr Gast gegen Schäden des täglichen Lebens, für die er/sie verantwortlich ist und anderen daher Ersatz leisten muss, versichert. Der Versicherer reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüft auch ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Unbegründete Schadenersatzansprüche werden abgewehrt und die Reise-Haftpflichtversicherung bietet auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen.
In das Versicherungspaket gehört auch eine Unfallversicherung. Sollte das Au-Pair während der Vertragslaufzeit in der Freizeit einen Unfall erleiden und hierdurch dauerhafte Beeinträchtigungen behalten (zum Beispiel Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), erhält das Au-Pair eine Invaliditätsleistung. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.
